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Regimentsdienstzeichen


 

Die STATUTEN des REGIMENTSDIENSTZEICHEN sind aus Komprimierungsgründen (lesbarkeit)
hier als Kopie in .pdf Format im Original herunterladbar!

Der Text darauf ist unten ebenfalls angeführt:

 

K.K. LANDWEHRINFANTERIEREGIMENT LINZ NR. 2

STATUTEN REGIMENTSDIENSTZEICHEN

§  1      Bezeichnung: Regimentsdienstzeichen 1.2.3. Klasse der Linzer Zweier
            Dienstgebrauch: Regimentsdienstzeichen 1. Kl. 2.Kl. 3 Kl.      
            Abkürzung: RDZ 1 bzw. RDZ 2 bzw. RDZ 3
§  2      Stiftungsdatum: 10.Mai 1998, der erste Jahrestag der Regimentsgründung.
§  3      Verleihungszweck: Sichtbare Anerkennung für besonders eifrige Diensterfüllung.
§  4      Verleihungszahlen: Wird nur an Angehörige des LIR 2 verliehen.

§  5      Anspruch: Haben alle Regimentsangehörigen die die vorgeschriebene Anzahl
           an Ausrückungen absolviert haben. Zur Erreichung des RDZ 3 sind 25, das RDZ 2
           schon 50 und für das RDZ 1 insgesamt 100 Ausrückungen notwendig.

§  6      Ansuchen: Das RDZ bedarf keines Ansuchens. Die Ausrückungen werden durch
           die Standesführung evident gehalten und die Beteilung veranlasst.

§  7      Zuerkennung: Erfolgt automatisch nach Erfüllung der Kriterien.
            Anrechenbar sind nur Ausrückungen in der Öffentlichkeit bei der die komplette
           Uniform des LIR 2 getragen wird. Pro Tag wird eine Ausrückung
           angerechnet. Die Ausrückungen sind der Standesführung zu melden.
           Diese werden monatlich beim Jour Fixe vorgelesen und können dort noch
           nachgemeldet werden.

§  8      Verleihung: Erfolgt durch den Regimentskommandanten.

§  9      Verleihungsurkunde: Wird ausgestellt und die Träger nach Klasse und
            Verleihungsdatum gereiht in einer Liste geführt. Diese wird jährlich veröffentlicht.

§ 10     Taxe: Die Gebühr beträgt für RDZ 3 E 20.-/ RDZ 2 E 22.- / RDZ 1 E 52.-
            Includiert sind Auszeichnung, Band, Bandstreifen und Urkunde.
            Die Auszeichnung geht in den Besitz des Trägers über.

§ 11     Mehrfachverleihung: Bei Erreichen von 150 Ausrückungen wird auf dem
           Band eine silberne Spange getragen auf der die Zahl 150 graviert ist.
           Bei 200 Ausrückungen ist die Spange in Gold mit der Zahl 200.
           Jeder weiterer 50er Sprung wird durch die entsprechende Zahl auf der goldenen
           Spange angezeigt.

§ 12     Beschreibung: Das RDZ 3 ist ein goldbronzenes Kreuz. Auf der Vorderseite ist
           das färbig emaillierte Emblem der Linzer Zweier aufgelegt. Die Rückseite ist glatt.
           Die zweite Klasse unterscheidet sich durch die Größe und den schwarz
           emaillierten Rand der Kreuzarme.
           Das RDZ 1 ist ein Kreuz der 2ten Klasse, das beweglich an einer österreichischen
           Kaiserkrone mit abfliegenden Pendilien hängt. Auf Grund des hohen Ansehens
           wird diese Auszeichnung auf der Rückseite mit einer Widmung versehen.
           Die Auszeichnung wird an einem 40 mm breiten Dreiecksband in den
           Regimentsfarben grün-weiß-grün getragen.

§ 13     Trageweise: Bei Erreichen einer höheren Klasse wird die niedrigere abgelegt.
            Statt der Auszeichnung kann auch eine 15 mm breite Feldspange in der
            entsprechenden Bandfarbe getragen werden. Miniaturauflagen darauf sind erlaubt.
            Bei Paraden und zur Ausgangsuniform ist jedoch immer Volldekoration zu tragen.
            Die Dekorationen oder Bandsstreifen dürfen laut k.u.k. Adjustierungsvorschrift
            nur einreihig getragen werden. Eine mengenmäßige Beschränkung gibt es nicht.

§ 14     Reihenfolge: RVK, SRVM, RVM, RDZ 1, 2, 3

§ 15     Titulierung: Jeder Ausgezeichnete ist befugt sich als Besitzer des RDZ 1.2.3.Klasse
           zu bezeichnen und dies im Schriftverkehr bzw. auf der Visitenkarte anzuzeigen.

 

                    Oberst Ing. Kitzmüller                                              Major Neulinger

                    Regimentskommandant                                               Standesführer