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Regimentsdienstzeichen |
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Die STATUTEN des REGIMENTSDIENSTZEICHEN
sind aus Komprimierungsgründen (lesbarkeit) Der Text darauf ist unten ebenfalls angeführt:
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K.K. LANDWEHRINFANTERIEREGIMENT LINZ NR. 2
STATUTEN REGIMENTSDIENSTZEICHEN
| § 1 Bezeichnung: Regimentsdienstzeichen 1.2.3. Klasse
der Linzer Zweier Dienstgebrauch: Regimentsdienstzeichen 1. Kl. 2.Kl. 3 Kl. Abkürzung: RDZ 1 bzw. RDZ 2 bzw. RDZ 3 |
| § 2 Stiftungsdatum: 10.Mai 1998, der erste Jahrestag der Regimentsgründung. |
| § 3 Verleihungszweck: Sichtbare Anerkennung für besonders eifrige Diensterfüllung. |
| § 4 Verleihungszahlen: Wird nur an Angehörige des LIR 2 verliehen. |
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§ 5 Anspruch: Haben alle Regimentsangehörigen die die
vorgeschriebene Anzahl |
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§ 6 Ansuchen: Das RDZ bedarf keines Ansuchens. Die
Ausrückungen werden durch |
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§ 7 Zuerkennung: Erfolgt automatisch nach Erfüllung
der Kriterien. |
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§ 8 Verleihung: Erfolgt durch den Regimentskommandanten. |
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§ 9 Verleihungsurkunde: Wird ausgestellt und die
Träger nach Klasse und |
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§ 10 Taxe: Die Gebühr beträgt für RDZ 3 E 20.-/ RDZ 2 E
22.- / RDZ 1 E 52.- |
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§ 11 Mehrfachverleihung: Bei Erreichen von 150
Ausrückungen wird auf dem |
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§ 12 Beschreibung: Das RDZ 3 ist ein goldbronzenes
Kreuz. Auf der Vorderseite ist |
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§ 13 Trageweise: Bei Erreichen einer höheren Klasse
wird die niedrigere abgelegt. |
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§ 14 Reihenfolge: RVK, SRVM, RVM, RDZ 1, 2, 3 |
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§ 15 Titulierung: Jeder Ausgezeichnete ist befugt sich
als Besitzer des RDZ 1.2.3.Klasse |
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Oberst Ing. Kitzmüller Major Neulinger Regimentskommandant Standesführer |