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Regimentsverdienstkreuz |
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Die STATUTEN des REGIMENTSVERDIENSKREUZES
sind aus Komprimierungsgründen (lesbarkeit) Der Text darauf ist unten ebenfalls angeführt:
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K.K. LANDWEHRINFANTERIEREGIMENT LINZ NR. 2
STATUTEN REGIMENTSVERDIENSTKREUZ
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§ 1 Bezeichnung:
Regimentsverdienstkreuz der Linzer Zweier |
| § 2 Stiftungsdatum: 10. Mai 1997, der Tag der Regimentsgründung. |
| § 3 Verleihungszweck: Sichtbare Belohnung für ganz außergewöhnliche Verdienste. |
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§ 4 Verleihungszahlen: Um die Exclusivität und das
Ansehen der Auszeichnung zu |
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§ 5 Anspruch: Haben diejenigen Personen, welche
überdurchschnittliche Leistungen |
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§ 6 Ansuchen: Eingebungen (nur für andere Personen)
sind schriftlich mit |
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§ 7 Zuerkennung: Über die Verleihung entscheidet einzig der Regimentskommandant |
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§ 8 Verleihung: Erfolgt im Rahmen einer Promotion und
kann nur vom |
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§ 9 Verleihungsurkunde: Wird ausgestellt und die
Träger nach Verleihungsdatum |
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§ 10 Taxe: Die Verleihung erfolgt Taxfrei.
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§ 11 Mehrfachverleihung: Ist möglich und wird durch
eine bzw. zwei goldene |
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§ 12 Beschreibung: Das RVK besteht aus einem silbernen
Kreuz dessen Balken |
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§ 13 Trageweise: Statt der Auszeichnung kann auch eine
15 mm breite Feldspange |
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§ 14 Reihenfolge: Das RVK rangiert in der Wertigkeit
gleich nach den Bundes- Landes- bzw. anderen offiziellen Auszeichnungen, aber noch vor allen anderen Traditionsauszeichnungen. |
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§ 15 Titulierung: Jeder Ausgezeichnete ist befugt sich
als Besitzer des RVK zu |
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Oberst Ing. Kitzmüller Major Neulinger Regimentskommandant Standesführer |