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Regimentsverdienstkreuz


 

Die STATUTEN des REGIMENTSVERDIENSKREUZES sind aus Komprimierungsgründen (lesbarkeit)
hier als Kopie in .pdf Format im Original herunterladbar!

Der Text darauf ist unten ebenfalls angeführt:

 

K.K. LANDWEHRINFANTERIEREGIMENT LINZ NR. 2

STATUTEN REGIMENTSVERDIENSTKREUZ

§   1     Bezeichnung: Regimentsverdienstkreuz der Linzer Zweier
            Dienstgebrauch: Regimentsverdienstkreuz
            Abkürzung: RVK

§   2     Stiftungsdatum: 10. Mai 1997, der Tag der Regimentsgründung.
§   3     Verleihungszweck: Sichtbare Belohnung für ganz außergewöhnliche Verdienste.

§   4     Verleihungszahlen: Um die Exclusivität und das Ansehen der Auszeichnung zu
            wahren wird diese jährlich nur 1–2 mal verliehen.

§   5     Anspruch: Haben diejenigen Personen, welche überdurchschnittliche Leistungen
            erbringen oder die Reputation und das Ansehen des Regimentes heben.
            Gründungsmitglieder des LIR 2 sind automatisch Träger des RVK.

§   6     Ansuchen: Eingebungen (nur für andere Personen) sind schriftlich mit
            entsprechender Begründung an das Regimentskommando zu richten.

§   7     Zuerkennung: Über die Verleihung entscheidet einzig der Regimentskommandant

§   8     Verleihung: Erfolgt im Rahmen einer Promotion und kann nur vom
            Regimentskommandanten persönlich vorgenommen werden.

§   9     Verleihungsurkunde: Wird ausgestellt und die Träger nach Verleihungsdatum
            gereiht in einer Matrikel geführt. Diese wird jährlich einmal veröffentlicht.

§   10   Taxe: Die Verleihung erfolgt Taxfrei.
            Includiert sind Auszeichnung, Band, Bandstreifen und Urkunde.
            Die Auszeichnung geht in den Besitz des Ausgezeichneten über.

§  11    Mehrfachverleihung: Ist möglich und wird durch eine bzw. zwei goldene
           Spangen am Dreiecksband angezeigt. (Max. 2 weitere Verleihungen)

§  12    Beschreibung: Das RVK besteht aus einem silbernen Kreuz dessen Balken
           durch einen grün legierten Lorbeerkranz verbunden sind. Auf der Vorderseite
           der Arme steht in grüner Schrift:
           K.K.LIR 2 LINZ 1997. Auf der Rückseite: VERDIENST
           Das Kreuz wird an einem 40 mm breiten zitronengelben Dreiecksband mit je
           2 schwarzen Seitenstreifen getragen.

§  13    Trageweise: Statt der Auszeichnung kann auch eine 15 mm breite Feldspange
           in der entsprechenden Bandfarbe getragen werden. Miniaturauflagen darauf
           sind erlaubt.
           Bei Paraden und zur Ausgangsuniform ist jedoch immer Volldekoration zu tragen.
           Die Dekorationen oder Bandstreifen dürfen laut k.u.k. Adjustierungsvorschrift
           nur einreihig getragen werden. Eine mengenmäßige Beschränkung gibt es nicht.

§  14    Reihenfolge: Das RVK rangiert in der Wertigkeit gleich nach den Bundes-
           Landes- bzw. anderen offiziellen Auszeichnungen, aber noch vor allen anderen
           Traditionsauszeichnungen.

§  15    Titulierung: Jeder Ausgezeichnete ist befugt sich als Besitzer des RVK zu
           bezeichnen und dies im Schriftverkehr bzw. auf der Visitenkarte anzuzeigen.

 

                    Oberst Ing. Kitzmüller                                              Major Neulinger

                    Regimentskommandant                                               Standesführer